AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Mitschke Sanitätshaus GmbH, vertreten durch ihre alleinigen Geschäftsführer,

Herrn Matthias Mitschke,
Herrn Ferdinand Mitschke,
Werner-von-Siemens-Str. 6
33334 Gütersloh

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden.

(2) Erklärungen und Anzeigen, die uns gegenüber nach Vertragsschluss abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ist die Bestellung der Ware des Kunden als Angebot zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Wir sind dazu verpflichtet, den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb der uns zustehenden Annahmefrist, über die Ablehnung seines Angebotes zu informieren.

(3) Wir können die Bestellung formfrei oder durch Auslieferung der Ware annehmen.

 

3. Lieferfrist und Rücktrittsvorbehalt

(1) Sofern die Lieferfrist bzw. der Liefertermin nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist die angegebene Lieferfrist bzw. der Liefertermin lediglich das voraussichtliche Lieferdatum.

(2) Wir sind berechtigt, uns von der Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Leistung für uns nicht verfügbar ist. Wir sind dazu verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und dem Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ohne Abzug von Skonto. Versandkosten berechnen wir gesondert.

(2) Bei der Versendung der Ware trägt der Kunde die Versandkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Versicherung. Hierzu ist der Kunde auch verpflichtet, wenn wir Waren durch eigene Mitarbeiter ausliefern. Sofern nichts anderes vereinbart ist, staffeln sich die Preise für die Hausauslieferungen durch eigene Mitarbeiter nach der Entfernung vom Lager Gütersloh zur Lieferanschrift wie folgt: bis 15 km 25 €, bis 35 km 35 €. Ab 36 km beträgt die Pauschale für die Hausauslieferung 45 €. Kommt die Auslieferung aufgrund Verschuldens des Kunden nicht zustande, sind wir berechtigt, die Auslieferungspauschale wiederholt zu erheben.

(3) Der Kaufpreis ist sofort fällig und binnen 14 Tagen nach Abnahme der Ware zu zahlen.

(4) Vermieten wir Gegenstände, gilt das Entgelt für den gesamten vereinbarten Zeitraum. Wird das Mietverhältnis fortgeführt, so verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um den zunächst vereinbarten Zeitraum. Der Kunde ist verpflichtet, bei der jeweiligen Verlängerung des Mietverhältnisses den Betrag zu zahlen, der ihm für die erstmalige Überlassung berechnet wurde. Der Kunde kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ablauf der vorgesehenen oder verlängerten Vertragsdauer kündigen.

(5) Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die vermieteten Güter/Hilfsmittel bleiben unser Eigentum. Diese gehen auch nach Ablauf der Mietzeit nicht in das Eigentum des Kunden über.

 

6. Mängelansprüche des Kunden, Verjährung

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei dem Verkauf gebrauchter Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Sache.

(3) Zeigen sich bei vermieteten Gütern/Hilfsmittel Mängel, so hat der Kunde uns dies unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir die Mangelhaftigkeit zu vertreten haben, setzen wir die Güter/Hilfsmittel instand oder stellen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung. Bei Verschulden des Kunden behalten wir uns die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vor.

 

7. Haftung und Schadensersatz

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen oder wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last fällt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung der Höhe nach gilt auch bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

(2) Unberührt von der vorhergehenden Haftungsbegrenzung bleibt unsere zwingende Haftung, z.B. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aber nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, können wir pauschalen Schadensersatz vom Kunden in Höhe von 40 % des Netto-Auftragswertes verlangen. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder aber wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.

(4) Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen an den vermieteten Gütern/Hilfsmitteln haftet der Kunde. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, konstruktive Veränderungen an den vermieteten Gütern/Hilfsmitteln vorzunehmen. Derartige Änderungen können die Verwendbarkeit und Sicherheit der Güter/Hilfsmittel einschränken. Für Schäden, die auf derartigen Veränderungen der Hilfsmittel beruhen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

 

8. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

(1) Für Verträge mit unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Gütersloh. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.